Drohnen über Dänemarks Flughäfen, nächtens, mit hellen Positionsleuchten. So groß ist die Aufregung, dass man erwägt, von Paragraph 4 des NATO-Vertrags Gebrauch machen zu wollen. Die Dinger einfach abzuschießen gehe jedoch nicht, weil dazu keine gesetzliche Grundlage vorhanden sei. Auch wisse man (noch) nicht, woher die Drohnen kommen und wer hinter ihrem Einsatz stecke. Russland, so wird vermutet, womöglich von Schiffen in der Ostsee gestartet. Macht dieser Schwachsinn Sinn? Natürlich nicht. Der Sache nach handelt es sich um schwere Eingriffe in den Luftverkehr und zudem um Gefahr in Verzug, da man nichts über Zielsetzungen und eventuelle Schädigungspotenziale (Bewaffnung?) weiß. Also wäre jeder Abschuß gerechtfertigt. Und wer sollte bei einer fehlenden Rechtsgrundlage Klage erheben? Vielleicht der Eigner? Sagen wir doch einfach wie es ist: Mangel an Entscheidung, an Mut, an Entschlossenheit. Dort sind die Katastrophen am heftigsten, wo es an diesen Fähigkeiten am meisten mangelt.